Die Hexe von Stetten hieß Anna Schaiblin und war des Martin Schaiblins Witwe. Als Ihr Mann starb zählte sie erst 30 Jahre. Die Ehe war kinderlos geblieben. Im Frühjahr 1634 haben Frauen von Stetten das Weib des Verkehrs mit dem Bösen beschuldigt. Durch Folter mit der Daumenschraube gestand sie im Juli 1650 sei der Böse zu ihr gekommen und habe mit ihr verkehrt wie Mann und Weib. Die der Hexerei in dieser Form verklagte, wurde im Sommer 1653 monatelang im Turm zu Haigerloch eingesperrt. Doch sie hatte nicht so viel gestanden um die Verurteilung zu ermöglichen. Im Herbst entließ man Anna Schaiblin. Im Frühjahr 1654 ging der Hexenhandel vor dem Gericht in Haigerloch von Neuem, los und zwar wegen Kinderkrankheiten welche sie verschuldet haben sollte. Zu einer Verurteilung kam es jedoch wieder nicht.
Die Richter schienen gemerkt zu haben, dass das Schauen der Mannen nach dem sauberen Mensch wenn sie durch den Flecken gehen mehr schuld an den Klagen der Frauen beim Malefizgericht war, als die Hexerei.
Die Anna Schaiblin wurde des Flecken verwiesen und ins Württembergische, wo sie herstammt, abgeschoben. Mit dem Verdacht der Hexerei behaftet, durfte sie jedoch auch ihrem Schicksal des Scheiterhaufens nicht entgangen sein. Den der schlechte Ruf den sie besaß pflanzte sich ohne Telefon und Radio ganz sicher an ihren neuen Wohnort fort.